Branche: Elektro
Betriebshaftpflicht für Elektriker und Elektroinstallateure
Eine Betriebshaftpflicht für Elektriker zahlt, wenn durch Ihre Arbeit ein Brand, ein Stromunfall oder ein Sachschaden beim Kunden entsteht, auch lange nach der Abnahme. Für Elektrobetriebe besonders wichtig sind Tätigkeitsschäden an Anlagen und Geräten, Leitungsschäden, die erweiterte Produkthaftpflicht und ein ausdrücklicher Einschluss neuer Tätigkeiten wie Photovoltaik und Wallboxen.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Welche Haftungsrisiken Elektriker haben
Elektroarbeiten sind unsichtbar, bis etwas passiert, und dann sind die Schäden meist groß. Ein Kabel, das unter Putz liegt, kontrolliert niemand mehr. Wenn es überhitzt, weil eine Klemme nicht sauber sitzt oder ein Querschnitt zu klein gewählt wurde, entsteht im schlimmsten Fall ein Brand im Gebäude des Kunden. Dann geht es um Gebäude, Inventar, Mietausfall und unter Umständen um verletzte Bewohner.
Hinzu kommen die alltäglichen Risiken jedes Handwerks: Bohrlöcher in Wasserleitungen, Kratzer im Parkett, heruntergefallene Leuchten, Stolperfallen durch Kabel auf dem Boden.
Schadenbeispiele aus dem Elektrohandwerk
Diese Situationen kommen in Elektrobetrieben typischerweise vor. Die Beispiele sind bewusst ohne Beträge, weil die Kosten je nach Gebäude und Folgeschaden sehr unterschiedlich ausfallen:
- Brand nach Installation: Nach dem Umbau einer Unterverteilung entsteht Wochen später ein Schmorbrand. Gebäude, Einrichtung und Ware des Kunden sind beschädigt.
- Wasserleitung angebohrt: Beim Setzen einer Dose trifft der Bohrer eine Wasserleitung. Bis der Schaden bemerkt wird, ist der Estrich durchfeuchtet.
- Überspannung: Bei Arbeiten an der Anlage wird versehentlich eine falsche Phase geschaltet. Mehrere Geräte des Kunden werden zerstört.
- Produktionsausfall beim Gewerbekunden: Nach einem Fehler beim Anschluss einer Maschine steht die Fertigung des Kunden still. Neben dem Sachschaden wird der Umsatzausfall geltend gemacht.
- Stromschlag: Eine Abdeckung wurde nach der Arbeit nicht wieder montiert, ein Bewohner kommt mit spannungsführenden Teilen in Berührung.
Diese Einschlüsse sollten Elektrobetriebe prüfen
Für Elektriker reicht die Grunddeckung allein selten aus. Achten Sie besonders auf:
- Tätigkeitsschäden an Anlagen, Geräten und Verteilungen, an denen Sie arbeiten. Gerade bei Gewerbekunden mit teurer Technik sollte die Summe nicht zu knapp sein.
- Leitungsschäden in Wänden, Decken und Böden, auch an Wasser- und Gasleitungen.
- Vermögensfolgeschäden durch Stromausfall oder Betriebsunterbrechung beim Kunden.
- Erweiterte Produkthaftpflicht, wenn Sie Komponenten liefern und einbauen. Stellt sich ein Bauteil als mangelhaft heraus, können Aus- und Einbaukosten entstehen.
- Neue Tätigkeitsfelder: Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen, Smart Home, Netzwerktechnik und Sicherheitstechnik sollten in der Betriebsbeschreibung stehen, wenn Sie sie anbieten.
- Prüftätigkeiten wie DGUV-V3-Prüfungen oder E-Check, falls Sie diese durchführen.
Was nicht versichert ist
Die Nachbesserung Ihrer eigenen Arbeit zahlt keine Haftpflichtversicherung. Muss eine fehlerhaft verlegte Leitung neu gezogen werden, ist das Ihre Pflicht aus dem Werkvertrag. Versichert ist der Schaden, der durch den Fehler an anderem Eigentum entsteht. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Werkzeug und Messgeräten. Dafür gibt es die Werkzeug- bzw. Elektronikversicherung.
Häufige Situation: Arbeit für Generalunternehmer
Wer als Elektriker für Bauträger oder Generalunternehmer arbeitet, muss oft eine bestimmte Deckungssumme nachweisen. Prüfen Sie vor Vertragsunterschrift, ob Ihr Vertrag diese Summe erfüllt und ob der Auftraggeber zusätzliche Bedingungen stellt, etwa einen Verzicht auf bestimmte Ausschlüsse. Wie Sie die passende Summe festlegen, erklärt der Ratgeber Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Gut zu wissen: Elektriker und SHK-Betriebe arbeiten oft auf denselben Baustellen. Wo sich die Risiken ähneln und wo nicht, zeigt die Seite für Sanitär- und Heizungsbetriebe.
Häufige Fragen
Ist die Montage von Photovoltaikanlagen in meiner Betriebshaftpflicht automatisch mitversichert?
Nicht unbedingt. Viele Verträge für Elektroinstallation erfassen PV-Anlagen und Batteriespeicher, andere verlangen eine ausdrückliche Nennung, vor allem wenn Sie auch auf dem Dach montieren. Prüfen Sie außerdem, ob Arbeiten auf dem Dach (Durchdringungen, Befestigungen) als Tätigkeit beschrieben sind.
Sind Schäden durch einen Fehler bei der E-Prüfung versichert?
Wenn bei einer Prüfung ein Personen- oder Sachschaden entsteht, etwa weil ein Gerät beschädigt wird, greift die Betriebshaftpflicht, sofern Prüfarbeiten zur versicherten Tätigkeit gehören. Wird dagegen ein Mangel übersehen und entsteht daraus später ein Schaden, kommt es auf die Bedingungen an. Prüftätigkeiten sollten im Vertrag ausdrücklich genannt sein.
Mein Mitarbeiter hat beim Kunden einen teuren Fernseher beschädigt. Zahlt die Versicherung?
Wenn der Schaden beim Arbeiten am Gerät entstanden ist, etwa beim Anschließen, handelt es sich um einen Tätigkeitsschaden. Er ist nur versichert, wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Fällt das Gerät dagegen um, weil jemand im Raum dagegenstößt, an dem nicht gearbeitet wurde, ist es ein normaler Sachschaden.