Branche: Sanitär & Heizung
Betriebshaftpflicht für Sanitär- und Heizungsbetriebe
Eine Betriebshaftpflicht für SHK-Betriebe zahlt, wenn durch Ihre Arbeit Wasser austritt, Öl ins Erdreich gelangt, beim Löten ein Brand entsteht oder jemand verletzt wird. Für Installateure und Heizungsbauer entscheidend sind Leitungswasser-Folgeschäden, Tätigkeitsschäden, die Umwelthaftpflicht für Heizöl und die erweiterte Produkthaftpflicht für eingebaute Teile.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Warum SHK-Betriebe ein besonderes Haftungsrisiko haben
Wasser findet jeden Weg, und Schäden durch Leitungswasser sind teuer und oft spät erkannt. Ein Pressfitting, das nicht ganz verpresst ist, eine Lötstelle mit Haarriss oder ein Anschluss, der sich nach Wochen lockert: Bis jemand das Wasser bemerkt, hat es Estrich, Dämmung, Wände und manchmal die Wohnung darunter durchnässt. Hinzu kommen Trocknung, Schimmelsanierung und Hotelkosten für Bewohner.
Heizungsbauer haben zusätzlich mit Brennstoffen zu tun. Heizöl, das in Erdreich oder Kanalisation gelangt, ist ein Umweltschaden mit eigenen Regeln und teils erheblichen Sanierungskosten.
Typische Schadenfälle im SHK-Handwerk
Diese Schäden kommen in Sanitär- und Heizungsbetrieben häufig vor:
- Undichte Verbindung nach Abnahme: Ein Anschluss unter der Spüle tropft unbemerkt. Wochen später ist der Unterschrank zerstört, der Boden aufgequollen, die Decke im Stockwerk darunter feucht.
- Brand bei Lötarbeiten: Beim Hartlöten in einer Zwischendecke fängt Dämmmaterial Feuer.
- Heizöl im Erdreich: Beim Demontieren eines alten Tanks oder beim Befüllen läuft Öl aus.
- Leitung beim Stemmen getroffen: Bei der Badsanierung wird eine Stromleitung des Nachbarn beschädigt.
- Bauteil fällt herunter: Ein Heizkörper rutscht bei der Montage aus der Halterung und beschädigt die Fliesen.
- Verbrühung: Eine falsch eingestellte Warmwasseranlage führt zu Verletzungen bei einem Bewohner.
Wichtige Einschlüsse für Installateure und Heizungsbauer
Für SHK-Betriebe sollten diese Punkte im Vertrag stehen:
- Tätigkeitsschäden an Bädern, Küchen, Heizungsanlagen und Leitungen, an denen Sie arbeiten
- Leitungs- und Abwasserschäden, einschließlich der Kosten, um schadhafte Stellen freizulegen (je nach Tarif)
- Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung für Arbeiten mit Heizöl, Kältemitteln und Chemikalien
- Feuerarbeiten wie Löten und Schweißen ohne einschränkende Auflagen, die im Alltag nicht einzuhalten sind
- Erweiterte Produkthaftpflicht für Armaturen, Pumpen und Komponenten, die Sie liefern und einbauen
- Mietsachschäden für gemietete Werkstatt und Lager
- Schlüsselverlust, wenn Sie Schlüssel für Wartungsaufträge verwahren
Wartungsverträge und Kundendienst
Wer Heizungen wartet, haftet auch für die Wartung. Wird bei einer Wartung ein Fehler übersehen oder eine Einstellung falsch vorgenommen, kann daraus ein Schaden entstehen. Achten Sie darauf, dass Wartung, Kundendienst und Notdienst als Tätigkeiten erfasst sind. Das gilt auch für Arbeiten an Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Solarthermie.
Was die Versicherung nicht übernimmt
Nicht versichert sind die Kosten, Ihre eigene Leistung mangelfrei herzustellen. Die neue Leitung, das neue Fitting und die Arbeitszeit dafür tragen Sie selbst. Auch Schäden an Ihrem Firmenfahrzeug oder Werkzeug laufen über andere Policen. Was im Ernstfall zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Was tun im Schadenfall?
Fliesenleger und SHK-Betriebe teilen sich oft das Badezimmer und damit auch die Frage, wer für einen Wasserschaden haftet. Mehr dazu auf der Seite für Fliesenleger.
Häufige Fragen
Bin ich als Heizungsbauer bei einem Ölschaden versichert?
Für Schäden, die beim Arbeiten an fremden Öltanks oder Leitungen entstehen, braucht es eine Umwelthaftpflicht und für behördliche Sanierungspflichten eine Umweltschadensversicherung. Viele SHK-Tarife enthalten beides als Baustein. Wichtig ist, dass das Befüllen, Reinigen oder Stilllegen von Tanks als Tätigkeit erfasst ist, falls Sie das anbieten.
Der Kunde verlangt, dass ich die ganze Leitung neu verlege. Zahlt das die Versicherung?
Nein, die Nachbesserung Ihrer eigenen Arbeit ist nicht versichert. Die Haftpflicht zahlt den Folgeschaden, also zum Beispiel den durchnässten Boden, die Trocknung und die Renovierung. Kosten, um überhaupt an die schadhafte Stelle zu kommen, sind je nach Tarif teilweise mitversichert.
Brauche ich eine Berufshaftpflicht, wenn ich Heizungsanlagen plane und Heizlastberechnungen mache?
Planungsleistungen, aus denen reine Vermögensschäden entstehen, deckt die Betriebshaftpflicht nur eingeschränkt. Wenn Sie Planung oder Energieberatung als eigene Leistung anbieten, sollten Sie prüfen, ob Ihr Vertrag einen Vermögensschaden-Baustein enthält.