Branche: Fliesenleger
Betriebshaftpflicht für Fliesenleger
Eine Betriebshaftpflicht für Fliesenleger zahlt, wenn durch Ihre Arbeit fremdes Eigentum beschädigt oder jemand verletzt wird, zum Beispiel wenn eine fehlerhafte Abdichtung zu einem Wasserschaden führt oder beim Bohren eine Leitung getroffen wird. Für Fliesenleger entscheidend sind Tätigkeitsschäden an Untergründen und Fußbodenheizungen, Leitungsschäden und Folgeschäden durch Feuchtigkeit.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Wo Fliesenleger haften
Fliesenleger arbeiten genau dort, wo Wasser und Leitungen sind: in Bädern, Küchen und auf beheizten Böden. Ein Fehler in der Abdichtung bleibt unsichtbar, bis das Wasser durch die Decke tropft. Wer alte Beläge entfernt, kann die Fußbodenheizung darunter beschädigen. Und wer Löcher für Halterungen, Armaturen oder Leisten bohrt, trifft im ungünstigen Fall eine Leitung.
Typische Schäden bei Fliesenlegern
Diese Schadenfälle sind für Fliesenlegerbetriebe typisch:
- Undichte Abdichtung in der Dusche: Monate nach der Badsanierung zeigen sich Wasserflecken an der Decke darunter. Wände und Dämmung sind durchfeuchtet.
- Fußbodenheizung beim Ausbau beschädigt: Beim Abstemmen alter Fliesen werden Heizrohre getroffen.
- Leitung angebohrt: Beim Befestigen eines Handtuchheizkörpers wird eine Wasserleitung in der Wand beschädigt.
- Kratzer in neuen Sanitärobjekten: Werkzeug fällt in eine bereits montierte Badewanne.
- Staub und Schmutz: Beim Trennen von Fliesen ohne ausreichenden Staubschutz werden Möbel und Elektrogeräte in angrenzenden Räumen verschmutzt.
- Stolperfalle: Ein Bewohner stürzt über Material im Flur und verletzt sich.
Wichtige Einschlüsse für Fliesenleger
Fliesenleger sollten bei der Betriebshaftpflicht auf diese Punkte achten:
- Tätigkeitsschäden an Untergründen, Estrichen, Fußbodenheizungen und angrenzenden Bauteilen
- Leitungsschäden in Wänden und Böden
- Folgeschäden durch Feuchtigkeit nach fehlerhafter Abdichtung
- Mietsachschäden für gemietete Lager und Werkstatt
- Erweiterte Produkthaftpflicht, wenn Sie Fliesen und Materialien selbst liefern
- Alle Nebentätigkeiten wie Estrich, Abdichtung, Naturstein, Bodenbeläge und kleinere Trockenbauarbeiten
Gemeinsame Baustelle mit Installateuren
Im Bad arbeiten Fliesenleger und SHK-Betrieb oft nacheinander, und im Schadenfall ist die Frage nach dem Verursacher oft schwierig. War es die Abdichtung oder der Anschluss? Hier ist es wichtig, dass beide Betriebe ihren Versicherer frühzeitig informieren und keine Schuld anerkennen, bevor die Ursache geklärt ist. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Ratgeber Was tun im Schadenfall? Die Risiken auf Seiten des Installateurs beschreibt die Seite für SHK-Betriebe.
Was nicht versichert ist
Nicht versichert ist die Nacharbeit an Ihrer eigenen Leistung. Wenn eine Fläche neu verlegt werden muss, weil Fugen gerissen sind oder die Fliesen hohl liegen, ist das Gewährleistung. Versichert sind die Schäden, die dadurch an anderem Eigentum entstehen.
Häufige Fragen
Beim Entfernen alter Fliesen habe ich die Fußbodenheizung beschädigt. Ist das versichert?
Das ist ein typischer Tätigkeitsschaden, weil der Schaden bei der Arbeit an dem Boden entstanden ist, in dem die Heizung liegt. Er ist nur versichert, wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Prüfen Sie auch, wie hoch die Summe für diesen Baustein ist, denn das Freilegen und Reparieren einer Fußbodenheizung kann aufwendig sein.
Wer zahlt, wenn die Dusche undicht ist?
Für das Neuverfliesen und Abdichten der Dusche sind Sie im Rahmen der Gewährleistung selbst zuständig. Für den Wasserschaden, der dadurch an Wänden, Decken und der Wohnung darunter entsteht, kommt die Betriebshaftpflicht in Frage, wenn Sie den Fehler verursacht haben. Oft ist strittig, ob der Fliesenleger oder der Installateur verantwortlich ist. Diese Prüfung übernimmt der Versicherer.
Ich verlege auch Naturstein und Bodenbeläge. Muss das extra angegeben werden?
Ja, am besten nennen Sie alle Tätigkeiten: Fliesen, Platten, Naturstein, Estrich, Abdichtung, Bodenbeläge, Mosaik. Je genauer die Beschreibung, desto weniger Spielraum gibt es im Schadenfall.