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BetriebsHaftpflichtPilot

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns Inhaber von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben am häufigsten stellen. Die verlinkten Themenseiten gehen jeweils tiefer.

Grundlagen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn Ihr Betrieb, Sie selbst oder Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit einem anderen einen Schaden zufügen und dafür gesetzlich haften. Sie prüft die Forderung, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht. Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden.

Ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Für die meisten Betriebe nicht. Einige Berufe haben aber eine gesetzliche Versicherungspflicht, etwa Vertragsärzte oder bestimmte Ingenieure. Häufiger verlangen Auftraggeber, Generalunternehmer, Vermieter oder öffentliche Ausschreibungen einen Nachweis. Ohne Police haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb, etwa einen beschädigten Boden beim Kunden. Die Berufshaftpflicht ist für beratende und planende Berufe gedacht und deckt vor allem reine Vermögensschäden durch fachliche Fehler, etwa eine falsche Berechnung. Ärzte, Ingenieure und Architekten brauchen oft beides.

Sind meine Mitarbeitenden mitversichert?

Ja, die gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen für Schäden, die sie bei der Arbeit für Sie verursachen, ist in der Betriebshaftpflicht üblicherweise mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeitenden laufen dagegen über die Berufsgenossenschaft, nicht über die Haftpflicht.

Leistungen & Grenzen

Zahlt die Betriebshaftpflicht auch, wenn ich an der Sache des Kunden arbeite und sie beschädige?

Nur, wenn sogenannte Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind. Die Musterbedingungen schließen Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, zunächst aus. Für Handwerksbetriebe ist dieser Einschluss einer der wichtigsten Punkte im Vertrag, und die Summen dafür unterscheiden sich stark.

Muss die Versicherung meine mangelhafte Arbeit nachbessern?

Nein. Die eigene Leistung ordentlich zu erbringen oder nachzubessern ist Ihre vertragliche Pflicht und nicht versichert. Versichert sind die Folgeschäden: Wenn etwa ein undichter Anschluss das Parkett des Kunden ruiniert, geht es um das Parkett, nicht um den Anschluss selbst.

Sind Schäden an gemieteten Räumen versichert?

Schäden an gemieteten Sachen sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Viele Tarife schließen Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen aber wieder ein, oft mit einer eigenen Summe. Für Werkstätten, Läden, Praxen und Büros in Miete lohnt sich der Blick auf diesen Punkt.

Was ist nicht versichert?

Typisch nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden, die Erfüllung eigener Verträge, Schäden am eigenen Betriebsvermögen, Vertragsstrafen und je nach Tarif reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden. Schäden durch zulassungspflichtige Fahrzeuge laufen über die Kfz-Versicherung, Cyberschäden über eine Cyberversicherung.

Abschluss & Kosten

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Das hängt vor allem von Branche und Tätigkeiten, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und den gewünschten Zusatzbausteinen ab. Ein Bürobetrieb liegt deutlich unter einem Dachdecker oder Bauunternehmen. Konkrete Beiträge nennen wir nach einem kurzen Gespräch auf Basis echter Angebote.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Für Personenschäden sollten Sie nicht zu knapp kalkulieren, weil Folgekosten wie Verdienstausfall, Pflege und Renten über Jahrzehnte laufen können. Viele Tarife bieten pauschale Summen von mehreren Millionen Euro. Auftraggeber oder Kammern geben teils Mindestsummen vor. Die passende Höhe leiten wir aus Ihrem Betrieb und Ihren Verträgen ab.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag prüfen lassen?

Ja. Viele Betriebe haben einen Vertrag, der einmal gepasst hat, aber neue Tätigkeiten, mehr Personal oder Subunternehmer nicht abbildet. Wir prüfen Ihren Vertrag gegen das, was Sie heute tatsächlich tun, und zeigen Lücken. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, entscheiden Sie danach.

Muss ich für die Beratung etwas bezahlen?

Das Gespräch und der Vergleich sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision (Courtage) vom Versicherer, die im Beitrag bereits enthalten ist. Die Einzelheiten stehen in unserer Erstinformation.

Was mache ich, wenn ein Kunde Schadenersatz fordert?

Kein Schuldanerkenntnis abgeben und nichts aus eigener Tasche zahlen, sondern den Schaden sofort Ihrem Versicherer oder uns melden, mit Fotos, Datum, Beteiligten und der schriftlichen Forderung. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften. Die Schritte im Detail stehen in unserem Ratgeber zum Schadenfall.

Mehr Details: Leistungen ·Kosten ·Betriebs- vs. Berufshaftpflicht ·Schadenfall

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