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BetriebsHaftpflichtPilot

Leistungen

Was deckt eine Betriebshaftpflicht ab?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden, die Ihr Betrieb anderen zufügt. Sie prüft jede Forderung, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Für viele Betriebe entscheidend sind die Einschlüsse darüber hinaus, etwa Tätigkeits-, Mietsach- und Umweltschäden.

Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:

Grunddeckung und Einschlüsse auf einen Blick

BausteinWorum es gehtBeispiel
PersonenschädenVerletzung oder Tod eines DrittenPassant wird von herabfallendem Material getroffen
SachschädenBeschädigung oder Zerstörung fremder SachenLeiter kippt gegen die Glastür des Kunden
VermögensfolgeschädenGeldschäden als Folge eines Personen- oder SachschadensLaden des Kunden muss nach Wasserschaden schließen
MietsachschädenSchäden an gemieteten RäumenBrand in der gemieteten Werkstatt
TätigkeitsschädenSchäden an der Sache, an der Sie arbeitenArbeitsplatte reißt bei der Montage
UmweltSchäden durch Boden-, Wasser- oder LuftverunreinigungHeizöl läuft beim Befüllen ins Erdreich
AbwehrPrüfung und Abwehr unberechtigter ForderungenKunde verlangt Ersatz für einen Altschaden

Was davon im Grundschutz enthalten ist und was als Baustein dazukommt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Die Tabelle zeigt, worauf Sie beim Vergleich achten sollten, nicht den Inhalt eines bestimmten Tarifs.

Personenschäden

Ein Personenschaden ist jede Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tötung eines Menschen, für die Ihr Betrieb haftet. Er ist der teuerste Schadenstyp, weil die Kosten selten mit der Behandlung enden. Zu ersetzen sind unter anderem:

  • Heilbehandlungs- und Rehakosten, soweit nicht Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft zahlen (diese holen sich ihre Kosten anschließend bei Ihnen zurück)
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, bei bleibenden Schäden unter Umständen über viele Jahre
  • Kosten für Pflege, Umbauten oder Haushaltshilfe
  • Unterhaltsansprüche von Angehörigen im Todesfall

Gerade wegen dieser langen Laufzeiten sollte die Deckungssumme für Personenschäden großzügig bemessen sein. Mehr dazu im Ratgeber Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Sachschäden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird. Typische Fälle: ein zerkratzter Boden, ein gesprungenes Waschbecken, ein Brand durch Funkenflug, ein Fahrzeug, auf das Material fällt. Versichert ist der Ersatz in der Höhe, in der Sie gesetzlich haften. In der Regel ist das der Zeitwert der beschädigten Sache, nicht der Neupreis.

Vermögensfolgeschäden

Vermögensfolgeschäden sind Geldschäden, die aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entstehen. Läuft nach einem Rohrbruch durch Ihre Arbeit das Erdgeschoss eines Ladens voll, sind die Renovierung der Sachschaden und der Umsatzausfall während der Schließung der Vermögensfolgeschaden. Beides ist versichert.

Davon zu unterscheiden sind reine Vermögensschäden, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen, zum Beispiel ein falsches Gutachten oder eine versäumte Frist. Viele Betriebshaftpflicht-Tarife enthalten dafür nur eine kleine Summe. Für beratende und planende Berufe ist deshalb die Berufshaftpflicht zuständig.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen sind nach den Musterbedingungen der Haftpflichtversicherung zunächst ausgeschlossen. Für Betriebe in gemieteten Werkstätten, Läden, Büros oder Praxen ist das eine echte Lücke, denn hier entstehen viele Schäden. Gute Tarife schließen Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen wieder ein, oft mit einer eigenen Summe. Achten Sie darauf, ob auch Schäden durch Leitungswasser, Brand und Explosion erfasst sind und ob gemietete Geräte oder Maschinen mitversichert werden können.

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Tätigkeitsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die bei der Arbeit an oder mit diesen Sachen entstehen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Ziffer 7.7) schließen sie grundsätzlich aus. Für Handwerksbetriebe und Dienstleister, die beim Kunden arbeiten, ist der Wiedereinschluss deshalb oft der wichtigste Punkt im ganzen Vertrag.

Beispiele: Der Fliesenleger beschädigt beim Ausbau alter Fliesen die Fußbodenheizung, die Reinigungsfirma verätzt eine Natursteinfläche mit dem falschen Mittel, der Elektriker beschädigt beim Arbeiten am Verteiler ein Gerät des Kunden. Je nach Tarif sind solche Schäden voll, mit einer begrenzten Summe oder gar nicht versichert. Auch Schäden an Sachen, die Sie zur Bearbeitung mitnehmen, etwa ein Möbelstück in Ihre Werkstatt, sind hier ein Thema.

Wichtig: Versichert ist der Schaden an der Sache, nicht die Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung. Das Erfüllen des Auftrags bleibt Ihre Aufgabe.

Verlust fremder Schlüssel

Wer Schlüssel von Kunden oder Vermietern verliert, haftet unter Umständen für den Austausch der ganzen Schließanlage. Bei Wohnanlagen, Bürogebäuden oder Schulen wird das schnell teuer. Der Schlüsselverlust ist kein Bestandteil der Grunddeckung, aber in vielen Tarifen als Baustein mit eigener Summe erhältlich. Für Hausmeisterservices, Reinigungsfirmen und Pflegedienste gehört er praktisch immer dazu.

Umwelthaftpflicht und Umweltschaden

Umweltrisiken sind in zwei getrennten Bausteinen geregelt.

  • Umwelthaftpflicht: Ansprüche Dritter, etwa eines Nachbarn, dessen Grundstück durch auslaufendes Öl verunreinigt wird. Für Betriebe ohne eigene umweltrelevante Anlagen ist das sogenannte Umwelt-Regressrisiko häufig schon in der Grunddeckung enthalten. Lagern Sie Heizöl, Kraftstoffe, Lacke oder Chemikalien, braucht es meist eine Erweiterung für diese Anlagen.
  • Umweltschadensversicherung: Pflichten gegenüber Behörden nach dem Umweltschadensgesetz, etwa die Sanierung geschädigter Gewässer, Böden oder geschützter Arten. Diese Kosten entstehen, auch wenn kein Dritter einen Anspruch stellt.

Produkthaftpflicht

Wer Waren herstellt, verarbeitet, einbaut oder verkauft, haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Die konventionelle Produkthaftpflicht, also Personen- und Sachschäden durch ein mangelhaftes Erzeugnis, ist in der Betriebshaftpflicht üblicherweise enthalten. Für Handwerker, die Produkte einbauen, kann die erweiterte Produkthaftpflicht wichtig sein: Sie erfasst unter anderem Aus- und Einbaukosten, wenn ein verbautes Teil mangelhaft ist und wieder heraus muss.

Passive Rechtsschutzfunktion

Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht nur, sie prüft auch. Wenn ein Kunde Schadenersatz verlangt, klärt der Versicherer, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt er ab und trägt dabei die Kosten für Anwälte, Gutachter und ein mögliches Gerichtsverfahren. Diese Abwehrfunktion ist in der Praxis oft genauso viel wert wie die Zahlung selbst, denn viele Forderungen sind strittig.

Daraus folgt eine wichtige Regel: Erkennen Sie gegenüber dem Kunden keine Schuld an und zahlen Sie nicht eigenmächtig. Wie Sie im Ernstfall vorgehen, erklärt der Ratgeber Was tun im Schadenfall?

Wer mitversichert ist

Versichert sind der Betrieb und die Inhaber, außerdem die persönliche Haftpflicht der Mitarbeitenden für Schäden bei der Arbeit. Dazu zählen je nach Tarif auch Aushilfen, Azubis und Leiharbeitnehmer. Ob die Haftung für beauftragte Subunternehmer mitversichert ist und ob deren eigene Haftung gedeckt ist, sind zwei verschiedene Fragen. Der Ratgeber Subunternehmer richtig mitversichern erklärt den Unterschied.

Typische Ausschlüsse

Nicht versichert ist alles, was nicht Haftpflicht gegenüber Dritten ist oder bewusst ausgeschlossen wurde. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören:

  • Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, ist nicht versichert.
  • Erfüllung des Vertrags: Nachbesserung, Neulieferung oder Minderung wegen mangelhafter Leistung.
  • Eigene Sachen und Eigenschäden: Ihr Werkzeug, Ihre Waren, Ihr Umsatzausfall.
  • Vertragsstrafen und vertraglich erweiterte Haftung, die über das Gesetz hinausgeht.
  • Zulassungspflichtige Fahrzeuge: Schäden durch den Gebrauch laufen über die Kfz-Haftpflicht. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Zulassungspflicht sind dagegen in vielen Tarifen eingeschlossen.
  • Schäden an Daten und durch Cyberangriffe: Datenverlust, Hackerangriffe und deren Folgen sind in der Betriebshaftpflicht meist gar nicht oder nur sehr begrenzt versichert. Dafür gibt es die Cyberversicherung. Unsere Schwesterseite CyberSchutzPilot erklärt, wie sich beide Policen ergänzen.
  • Bekannte oder bewusst in Kauf genommene Mängel, etwa das Abweichen von Herstellervorschriften wider besseres Wissen (je nach Tarif).

Welche Ausschlüsse ein Tarif genau enthält, steht in den Versicherungsbedingungen. Beim Vergleich legen wir sie nebeneinander, damit Sie nicht erst im Schadenfall davon erfahren.

Häufige Fragen

Zahlt die Betriebshaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

In der Regel ja. Die Haftpflichtversicherung ist gerade für fahrlässig verursachte Schäden da, und dazu gehört üblicherweise auch grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist vorsätzliches Handeln. Einzelne Tarife regeln Sonderfälle, etwa das bewusste Abweichen von Vorschriften, unterschiedlich.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Für Schäden im Ausland bieten viele Tarife Schutz für vorübergehende Tätigkeiten in Europa, teils weltweit für Messen oder Dienstreisen. Für Montagen im Ausland oder Lieferungen in die USA und nach Kanada gelten meist besondere Regeln. Wenn Sie im Ausland arbeiten, gehört das ins Gespräch.

Sind Schäden an meinen eigenen Sachen versichert?

Nein. Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Eigene Maschinen, Werkzeuge, Waren oder Räume sichern Sie über eine Inhalts-, Elektronik- oder Maschinenversicherung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögensfolgeschaden und reinem Vermögensschaden?

Ein Vermögensfolgeschaden folgt aus einem Personen- oder Sachschaden, etwa der Verdienstausfall eines verletzten Kunden. Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden, etwa durch eine falsche Beratung. Folgeschäden sind in der Betriebshaftpflicht enthalten, reine Vermögensschäden nur eingeschränkt oder über eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht.

Lassen Sie Ihre Betriebshaftpflicht unabhängig prüfen

Ob Neuabschluss oder Check Ihres bestehenden Vertrags: Wir prüfen, ob Ihre Tätigkeiten richtig versichert sind, und holen Angebote mehrerer Versicherer ein. Das Gespräch kostet Sie nichts.