Branche: Handwerk allgemein
Betriebshaftpflicht für Handwerker und Handwerksbetriebe
Eine Betriebshaftpflicht für Handwerker zahlt, wenn Sie oder Ihre Leute beim Kunden, auf der Baustelle oder durch Ihre Arbeit einen Personen- oder Sachschaden verursachen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für Handwerksbetriebe entscheiden vor allem drei Einschlüsse über die Qualität: Tätigkeitsschäden, Leitungsschäden und Mietsachschäden.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Warum die Haftpflicht im Handwerk so wichtig ist
Handwerker arbeiten fast immer an fremdem Eigentum, und genau dort entstehen die meisten Schäden. Der Kunde stellt seine Wohnung, sein Haus, seine Maschine oder sein Auto zur Verfügung. Ein Moment der Unachtsamkeit, ein falsch eingeschätzter Untergrund oder ein Fehler, der sich erst Wochen später zeigt, und Sie stehen in der Haftung.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie für jeden schuldhaft verursachten Schaden in voller Höhe. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR haften Sie dabei auch mit Ihrem Privatvermögen. Bei einer GmbH ist das Firmenvermögen betroffen, das bei einem großen Schaden schnell aufgebraucht ist.
Typische Schäden im Handwerk
Die meisten Haftpflichtschäden im Handwerk lassen sich vier Mustern zuordnen. Unabhängig vom Gewerk:
- Leitungsschäden: Beim Bohren, Stemmen oder Graben wird eine Wasser-, Strom- oder Gasleitung beschädigt. Die Reparatur der Leitung ist oft das Kleinste, teuer werden Wasserschäden, Stromausfälle und Betriebsunterbrechungen beim Kunden.
- Schäden an der bearbeiteten Sache: Die Arbeitsplatte reißt bei der Montage, der Lack wird beim Abschleifen beschädigt, das Bauteil fällt beim Ausbau herunter. Diese Tätigkeitsschäden sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind.
- Folgeschäden nach Abnahme: Ein Anschluss tropft, eine Abdichtung hält nicht, ein Kabel ist nicht richtig verklemmt. Der Mangel selbst ist Ihre Nachbesserungspflicht, der daraus entstandene Schaden am Eigentum des Kunden kann ein Haftpflichtschaden sein.
- Personenschäden auf der Baustelle: Ein Passant stolpert über ungesichertes Material, ein Bewohner tritt in eine offene Bodenöffnung, von einem Gerüst fällt Werkzeug.
Die wichtigsten Einschlüsse für Handwerksbetriebe
Bei Handwerkern unterscheiden sich gute und schwache Verträge vor allem in diesen Punkten:
| Einschluss | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden | Schäden an der Sache, an der Sie arbeiten, sind sonst ausgeschlossen |
| Leitungsschäden | Schäden an Leitungen in Wänden, Decken und im Erdreich |
| Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Werkstatt- und Lagerräumen |
| Schlüsselverlust | Austausch von Schließanlagen bei verlorenen Kundenschlüsseln |
| Erweiterte Produkthaftpflicht | Aus- und Einbaukosten bei mangelhaft verbauten Teilen |
| Nachunternehmer | Ihre Haftung für Schäden, die beauftragte Subunternehmer verursachen |
| Umwelt | Schäden durch Öl, Lösemittel, Kraftstoffe und Chemikalien |
Welche Summen für diese Bausteine angemessen sind, hängt stark vom Gewerk ab. Einen Überblick über alle Bausteine finden Sie unter Was deckt eine Betriebshaftpflicht ab?
Ihr Gewerk im Detail
Jedes Gewerk hat eigene Schwerpunkte. Auf diesen Seiten gehen wir ins Detail:
- Elektriker: Brand nach Installationsfehler, Überspannung, Photovoltaik und Wallboxen
- Sanitär und Heizung: Leitungswasser, Heizöl, Lötarbeiten
- Maler und Lackierer: Farbnebel, Oberflächen, Gerüste
- Dachdecker: Feuerarbeiten, offenes Dach, herabfallende Teile
- Schreiner und Tischler: Montage beim Kunden, Möbel als Produkt
- Fliesenleger: Abdichtung, Fußbodenheizung, Bohrungen
- Trockenbau: Leitungen in Wänden, Brandschutz, Bestandsbauteile
- Bauunternehmen: Nachbarschaftsschäden, Baustellensicherung, Nachunternehmer
- Metallbau und Schlosser: Schweißarbeiten, Geländer, Schlüsseldienst
- Kfz-Werkstätten: Kundenfahrzeuge, Probefahrten, Altöl
- Garten- und Landschaftsbau: Erdarbeiten, Baumfällung, Maschinen
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Der wichtigste Satz im Vertrag ist die Beschreibung Ihres Betriebs. Versichert ist in der Regel, was dort steht, plus typische Nebentätigkeiten. Wenn ein Malerbetrieb auch Bodenbeläge verlegt oder ein Elektriker Heizungssteuerungen einbaut, sollte das erkennbar sein. Im Schadenfall prüft der Versicherer zuerst, ob die schadenverursachende Tätigkeit überhaupt versichert war.
Weitere Punkte, die wir im Gespräch mit Ihnen durchgehen:
- Arbeiten Sie für Generalunternehmer oder öffentliche Auftraggeber, die bestimmte Summen vorschreiben?
- Setzen Sie selbst Nachunternehmer ein? Dann lesen Sie vorab den Ratgeber Subunternehmer richtig mitversichern.
- Lagern Sie Öl, Lacke, Lösemittel oder Kraftstoffe?
- Arbeiten Sie gelegentlich im Ausland?
Auch das Büro eines Handwerksbetriebs ist heute digital: Angebote, Aufmaße und Kundendaten liegen in Software und Cloud. Gegen die Folgen eines Hackerangriffs hilft die Betriebshaftpflicht nicht. Was dann greift, erklärt unsere Schwesterseite in Cyberversicherung für Handwerker.
Häufige Fragen
Ist eine Betriebshaftpflicht für Handwerker Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für die meisten Gewerke nicht. In der Praxis verlangen aber viele Auftraggeber, Generalunternehmer, Hausverwaltungen und öffentliche Ausschreibungen einen Versicherungsnachweis, oft mit Mindestsummen. Ohne Betriebshaftpflicht bekommen Sie solche Aufträge meist gar nicht.
Reicht eine Betriebshaftpflicht von der Stange aus dem Online-Rechner?
Für einfache Tätigkeiten manchmal. Im Handwerk stecken die Unterschiede aber in den Einschlüssen: Sind Schäden an der Sache, an der Sie arbeiten, mitversichert? Wie hoch? Sind Leitungen im Erdreich und in Wänden erfasst? Gelten Ihre Nebentätigkeiten? Diese Punkte zeigt ein Rechner selten auf einen Blick.
Sind meine Azubis und Aushilfen mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht aller Betriebsangehörigen für Schäden bei der Arbeit ist in der Betriebshaftpflicht üblicherweise mitversichert, also auch die von Azubis, Minijobbern und Aushilfen. Für die Beitragsberechnung müssen sie aber angegeben werden.
Was ist, wenn ich zusätzlich eine neue Leistung anbiete?
Melden Sie neue Tätigkeiten Ihrem Versicherer oder uns, bevor Sie sie ausführen. Viele Verträge versichern nur die im Antrag beschriebenen Tätigkeiten und typische Nebenarbeiten. Ein Elektriker, der plötzlich auch Photovoltaikanlagen aufs Dach montiert, sollte das prüfen lassen.