Branche: Metallbau & Schlosserei
Betriebshaftpflicht für Metallbauer und Schlossereien
Eine Betriebshaftpflicht für Metallbauer und Schlosser zahlt, wenn bei Schweiß- und Montagearbeiten ein Brand entsteht, wenn ein von Ihnen gefertigtes Geländer, Tor oder Vordach versagt oder bei der Montage fremdes Eigentum beschädigt wird. Wichtig sind Feuerarbeiten beim Kunden, die Produkthaftpflicht für Ihre Konstruktionen und Tätigkeitsschäden bei der Montage.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Haftungsrisiken im Metallbau
Metallbauer verbinden zwei Risiken: Feuerarbeiten und Konstruktionen, die Menschen tragen oder schützen. Beim Schweißen, Trennen und Schleifen fliegen Funken, die in Dämmung, Holz oder Staub einen Brand auslösen können, oft erst Stunden später. Und Geländer, Treppen, Vordächer, Tore oder Absturzsicherungen müssen über Jahre halten. Versagt eine Konstruktion, geht es schnell um schwere Personenschäden.
Typische Schäden in Metallbaubetrieben
Diese Schadenfälle sind für Metallbauer und Schlosser typisch:
- Brand durch Funkenflug: Beim Anschweißen einer Konsole in einem Altbau entzündet sich Staub in einem Hohlraum.
- Geländer gibt nach: Ein Balkongeländer löst sich, weil eine Verankerung nicht für den Untergrund geeignet war. Eine Person stürzt.
- Tor beschädigt Fahrzeug: Ein automatisches Tor schließt trotz Hindernis und beschädigt ein Auto.
- Montageschaden: Beim Einbau einer Stahltreppe wird der Natursteinboden im Eingangsbereich beschädigt.
- Tür beim Öffnen zerstört: Beim Schlüsseldienst wird eine hochwertige Haustür beschädigt.
Wichtige Einschlüsse für Metallbauer
Für Metallbau und Schlosserei sollten diese Punkte im Vertrag stehen:
- Feuerarbeiten wie Schweißen, Trennen und Schleifen beim Kunden, mit erfüllbaren Auflagen
- Produkthaftpflicht für Geländer, Treppen, Tore, Vordächer und Stahlbauteile
- Erweiterte Produkthaftpflicht, wenn Sie an andere Betriebe liefern
- Tätigkeitsschäden bei Montage und Demontage
- Leitungsschäden beim Bohren und Verankern
- Schlüsseldienst und Schließtechnik, falls Sie diese anbieten
- Arbeiten in der Höhe und mit Hebezeugen
Ihre Konstruktion als Produkt
Für selbst gefertigte Metallkonstruktionen haften Sie ähnlich wie ein Hersteller. Ein Konstruktionsfehler, eine schwache Schweißnaht oder eine ungeeignete Befestigung kann Jahre nach der Montage zu einem Schaden führen. Die Produkthaftpflicht in Ihrer Betriebshaftpflicht deckt solche Fälle ab. Da Personenschäden bei tragenden Konstruktionen schwer verlaufen können, sollte die Deckungssumme großzügig sein. Mehr dazu im Ratgeber Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Was nicht versichert ist
Nicht versichert sind Nachbesserung und Neufertigung Ihrer eigenen Konstruktion. Muss ein Geländer neu gebaut werden, weil es nicht den Vorgaben entspricht, ist das Ihre vertragliche Pflicht. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Ihren Maschinen und Ihrer Werkstatt.
Metallbauer arbeiten oft mit Schreinern bei Treppen oder mit Dachdeckern bei Absturzsicherungen zusammen.
Häufige Fragen
Ein Tor, das wir eingebaut haben, hat ein Auto beschädigt. Ist das versichert?
Wenn das Tor wegen eines Konstruktions-, Fertigungs- oder Montagefehlers den Schaden verursacht hat, ist das ein Produkthaftpflicht- bzw. Sachschaden, den die Betriebshaftpflicht abdeckt. Liegt die Ursache in fehlender Wartung durch den Eigentümer, haftet unter Umständen gar nicht Ihr Betrieb. Das prüft der Versicherer.
Ist ein Schlüsseldienst in der Betriebshaftpflicht für Schlosser mitversichert?
Nur, wenn er als Tätigkeit genannt ist. Beim Öffnen von Türen entstehen typische Tätigkeitsschäden an Türen und Schlössern. Wer Schlüsseldienst anbietet, sollte diese Tätigkeit und die Tätigkeitsschäden ausdrücklich einschließen.
Wir fertigen auch Stahlbauteile für andere Firmen. Was ist zu beachten?
Wenn Sie Teile an andere Unternehmen liefern, die diese weiterverarbeiten oder einbauen, sollte eine erweiterte Produkthaftpflicht eingeschlossen sein. Sie deckt zum Beispiel Kosten, die beim Abnehmer durch den Aus- und Einbau mangelhafter Teile entstehen.