Branche: Schreiner & Tischler
Betriebshaftpflicht für Schreiner und Tischler
Eine Betriebshaftpflicht für Schreiner und Tischler zahlt, wenn bei der Montage beim Kunden etwas beschädigt wird, wenn ein von Ihnen gefertigtes Möbelstück jemanden verletzt oder wenn ein Brand aus Ihrer Werkstatt auf Nachbargebäude übergreift. Wichtig sind Tätigkeitsschäden bei der Montage, die Produkthaftpflicht für Ihre Erzeugnisse und Schäden beim Anschluss von Küchen und Geräten.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Wo Schreiner und Tischler haften
Schreinereien haben zwei Risikobereiche: die Montage beim Kunden und die eigene Werkstatt. Beim Kunden geht es um Böden, Wände, Treppen und Leitungen, die bei Einbau und Transport beschädigt werden können. In der Werkstatt geht es um Brandgefahr durch Holzstaub, Lacke und Maschinen und um die Möbel und Bauteile von Kunden, die dort lagern.
Dazu kommt die Haftung für das, was Sie herstellen: Ein Möbelstück, eine Treppe oder ein Einbauschrank ist ein Produkt. Bricht es wegen eines Konstruktions- oder Fertigungsfehlers, haften Sie für die Folgen.
Typische Schäden in Schreinereien und Tischlereien
Diese Fälle kommen bei Schreinern und Tischlern typischerweise vor:
- Parkett beim Transport beschädigt: Beim Hereintragen eines Schranks stößt eine Kante gegen den Türrahmen und rutscht über den Boden.
- Wasserschaden nach Küchenmontage: Der Anschluss des Geschirrspülers löst sich nach einigen Wochen. Unterschränke, Boden und die Decke der Wohnung darunter sind betroffen.
- Leitung beim Befestigen angebohrt: Beim Montieren von Hängeschränken trifft der Bohrer eine Stromleitung.
- Herabstürzendes Möbelstück: Ein Wandregal bricht aus der Wand, weil die Befestigung nicht zum Untergrund passte. Ein Kind wird verletzt.
- Brand in der Werkstatt: Feiner Holzstaub entzündet sich, das Feuer greift auf das Nachbargebäude über. Auch Kundenstücke in der Werkstatt werden zerstört.
- Fensteraustausch: Beim Ausbau alter Fenster wird die Fassade beschädigt.
Wichtige Einschlüsse für Schreiner und Tischler
Für Schreinereien und Tischlereien sollten diese Punkte im Vertrag stehen:
- Tätigkeitsschäden bei Montage und Einbau, auch an angrenzenden Bauteilen
- Obhutsschäden an Kundenmöbeln und Bauteilen, die Sie in die Werkstatt mitnehmen
- Produkthaftpflicht für selbst hergestellte Möbel, Treppen, Türen und Einbauten
- Erweiterte Produkthaftpflicht, wenn Sie Bauteile für andere Betriebe fertigen
- Anschlussarbeiten bei Küchen- und Badmöbeln, falls Sie diese übernehmen
- Leitungsschäden beim Bohren und Befestigen
- Mietsachschäden für eine gemietete Werkstatt
Brandrisiko der Werkstatt
Brennt die eigene Werkstatt, zahlt die Betriebshaftpflicht nur für Schäden an fremdem Eigentum. Greift das Feuer auf das Nachbargebäude über oder werden Möbel von Kunden zerstört, ist das ein Haftpflichtschaden. Ihre Maschinen, Ihr Holzlager und die Werkstatt selbst sichern Sie über eine Inhalts- und Gebäudeversicherung ab, Ihren Umsatzausfall über eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Für Gründer und kleine Schreinereien
Gerade kleine Betriebe unterschätzen die Produkthaftung. Wer Möbel auf Maß baut, liefert ein Produkt, für das er über Jahre geradesteht. Worauf Sie beim ersten Vertrag achten sollten, erklärt der Ratgeber Betriebshaftpflicht für Gründer und Kleingewerbe.
Wer neben Holz auch Metall verarbeitet, etwa bei Treppen und Geländern, sollte auch die Hinweise für Metallbau und Schlosser lesen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Möbeln versichert, die der Kunde zur Reparatur in meine Werkstatt bringt?
Sachen, die Sie zur Bearbeitung in Ihre Obhut nehmen, sind ein klassischer Tätigkeits- bzw. Obhutsschaden. Sie sind nur versichert, wenn der Vertrag Schäden an fremden Sachen in Ihrer Obhut einschließt. Für einen Brand in der Werkstatt, der Kundenmöbel zerstört, gilt das genauso.
Wir schließen bei Küchenmontagen auch Spüle und Geräte an. Ist das versichert?
Das sollte ausdrücklich in der Betriebsbeschreibung stehen. Wasser- und Elektroanschlüsse sind Tätigkeiten aus anderen Gewerken. Viele Versicherer erfassen einfache Anschlussarbeiten bei der Küchenmontage, manche nur bis zur vorhandenen Anschlussstelle. Klären Sie das, bevor ein Wasserschaden passiert.
Haftet ein Schreiner für ein Regal, das Jahre später zusammenbricht?
Für Personen- und Sachschäden durch einen Fehler Ihres Erzeugnisses können Sie auch lange nach der Lieferung haften. Die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht deckt solche Schäden ab, solange der Vertrag besteht bzw. eine Nachhaftung vereinbart ist.