Branche: Dachdecker
Betriebshaftpflicht für Dachdecker und Dachdeckerbetriebe
Eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker zahlt, wenn bei Arbeiten auf dem Dach ein Brand entsteht, Regen durch die offene Dachfläche ins Haus läuft, Material herunterfällt oder ein Personenschaden passiert. Dachdeckerbetriebe gehören zu den Gewerken mit erhöhtem Risiko. Entscheidend sind Feuerarbeiten ohne praxisferne Auflagen, Schäden durch Witterung bei geöffnetem Dach und ausreichende Summen für Personenschäden.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Warum Dachdecker ein erhöhtes Haftungsrisiko haben
Auf dem Dach kommen drei Gefahren zusammen: Höhe, Feuer und Wetter. Alles, was herunterfällt, kann Menschen verletzen und Fahrzeuge beschädigen. Wer mit Gasbrenner und Schweißbahnen arbeitet, hat ein Brandrisiko, das oft erst Stunden später sichtbar wird, wenn Glutnester in Dämmung oder Holz zu einem Feuer werden. Und solange das Dach offen ist, kann jeder Regen das ganze Haus darunter beschädigen.
Versicherer stufen Dachdecker deshalb in eine höhere Risikoklasse ein. Umso wichtiger ist es, dass der Vertrag die typischen Schäden auch tatsächlich abdeckt.
Typische Schäden bei Dachdeckern
Diese Schadenfälle sind für Dachdeckerbetriebe typisch:
- Brand nach Feuerarbeiten: Beim Verschweißen einer Bitumenbahn entzündet sich Holz unter der Abdichtung. Das Feuer bricht nach Feierabend aus.
- Wasserschaden durch offenes Dach: Ein Gewitter zieht schneller auf als erwartet. Die Abdeckung hält nicht, Wasser läuft in Dachgeschoss und Wohnungen darunter.
- Herabfallende Ziegel: Ein loser Ziegel rutscht vom Dach und beschädigt ein parkendes Auto oder verletzt einen Passanten.
- Beschädigte Dachrinne des Nachbarn: Beim Anliefern von Material mit dem Kran wird das Nachbarhaus beschädigt.
- Folgeschaden nach Abnahme: Ein Anschluss am Kamin ist nicht dicht. Monate später zeigen sich Feuchteschäden im Dachgeschoss.
Diese Einschlüsse sind für Dachdecker wichtig
Dachdecker sollten bei ihrer Betriebshaftpflicht besonders auf diese Punkte achten:
- Feuerarbeiten: Versicherungsschutz für Schweiß-, Brenn- und Lötarbeiten mit klaren, erfüllbaren Auflagen
- Tätigkeitsschäden an Dächern, Dachstühlen und Bauteilen, an denen Sie arbeiten
- Witterungsschäden bei geöffnetem Dach, also Schäden durch Niederschlag, die durch Ihre Arbeit erst möglich werden
- Hohe Summen für Personenschäden, weil Absturz- und Herabfallschäden schwer verlaufen können
- Schäden durch Arbeitsmaschinen wie Kran, Aufzug oder Hubsteiger, soweit sie nicht zulassungspflichtig sind
- Nebentätigkeiten wie Klempnerarbeiten, Fassadenbekleidung, Dachbegrünung, Photovoltaik-Montage oder Blitzschutz
- Nachunternehmer, wenn Sie Gerüstbau oder Spezialarbeiten vergeben
Was nicht versichert ist
Die Neueindeckung eines mangelhaft ausgeführten Dachs zahlt keine Haftpflichtversicherung. Das ist Gewährleistung. Versichert ist der Schaden, den die Undichtigkeit an Gebäude und Inventar verursacht. Eigene Maschinen, Gerüste und Material auf der Baustelle sichern Sie über andere Policen ab, etwa eine Maschinen- oder Bauleistungsversicherung.
Deckungssumme: lieber großzügig
Bei Dachdeckern sollte die Deckungssumme nicht auf Kante kalkuliert sein. Ein einziger Brand eines Mehrfamilienhauses oder ein schwerer Personenschaden kann schnell eine Größenordnung erreichen, die kleine Summen übersteigt. Wie Sie die Summe festlegen, erklärt der Ratgeber Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Dachdecker arbeiten oft für Bauunternehmen oder Hand in Hand mit Metallbauern, etwa bei Dachentwässerung und Absturzsicherungen.
Häufige Fragen
Ist das Arbeiten mit dem Gasbrenner automatisch versichert?
Feuerarbeiten wie das Verschweißen von Bitumenbahnen gehören zum Dachdeckerhandwerk und sind in passenden Tarifen versichert. Häufig sind sie aber an Auflagen geknüpft, etwa eine Brandwache nach Ende der Arbeiten oder bereitstehende Löschmittel. Prüfen Sie, ob diese Auflagen im Arbeitsalltag erfüllbar sind, und halten Sie sie ein.
Es regnet in ein Haus, weil das Dach über Nacht offen war. Wer zahlt?
Wenn Sie die offene Dachfläche nicht ausreichend gesichert haben, haften Sie für den Schaden am Gebäude und am Inventar. In der Betriebshaftpflicht ist das ein Sachschaden. Manche Tarife behandeln Schäden an der Dachfläche selbst als Tätigkeitsschaden. Deshalb sollten Tätigkeitsschäden mit ausreichender Summe eingeschlossen sein.
Wir montieren auch Photovoltaikanlagen. Brauchen wir dafür etwas Zusätzliches?
Die Montage von PV-Modulen auf dem Dach sollte in der Betriebsbeschreibung stehen. Den elektrischen Anschluss übernimmt meist ein Elektrobetrieb. Wenn Ihre Mitarbeiter auch elektrische Arbeiten machen, muss das ebenfalls versichert sein.