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BetriebsHaftpflichtPilot

Branche: Bauunternehmen

Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen und das Baugewerbe

Eine Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen zahlt, wenn durch Bauarbeiten Personen verletzt, Nachbargebäude beschädigt, Leitungen im Erdreich zerstört oder Umweltschäden verursacht werden. Im Baugewerbe kommt es vor allem auf ausreichende Deckungssummen, Senkungs- und Erschütterungsschäden, Leitungsschäden, die Haftung für Nachunternehmer und die Umweltdeckung an.

Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:

Warum das Haftungsrisiko im Bau besonders hoch ist

Baustellen verändern die Umgebung: Boden, Nachbargebäude, Verkehr und Leitungen. Ein Bagger trifft eine Gasleitung, eine Baugrube lässt das Nachbarhaus absacken, Erschütterungen erzeugen Risse in angrenzenden Gebäuden, ein ungesicherter Baustellenzugang führt zum Unfall eines Kindes. Dazu kommt die lange Kette von Beteiligten: Bauherr, Planer, Generalunternehmer, Nachunternehmer. Im Schadenfall wird schnell darum gestritten, wer verantwortlich war.

Typische Schäden auf Baustellen

Diese Schadenfälle sind für Bauunternehmen typisch:

  • Leitungsschaden bei Erdarbeiten: Beim Ausheben einer Baugrube wird ein Stromkabel durchtrennt. Neben der Reparatur fordern Betriebe im Umkreis Ersatz für den Ausfall.
  • Senkungsschaden am Nachbarhaus: Nach dem Aushub senkt sich der Boden, das Nachbargebäude bekommt Risse.
  • Erschütterungsschaden: Durch Verdichtungs- oder Abbrucharbeiten entstehen Schäden an angrenzenden Gebäuden.
  • Verletzung durch mangelnde Verkehrssicherung: Ein Fußgänger stürzt über eine unzureichend gesicherte Absperrung.
  • Umweltschaden: Aus einer Baumaschine läuft Hydrauliköl in den Boden.
  • Schaden durch Nachunternehmer: Ein beauftragter Subunternehmer beschädigt beim Gerüstbau die Fassade des Nachbarn.

Diese Einschlüsse brauchen Bauunternehmen

Im Baugewerbe sollten diese Punkte im Vertrag stehen:

  • Hohe Deckungssummen, die den Anforderungen Ihrer Auftraggeber entsprechen
  • Leitungsschäden an unterirdischen Versorgungsleitungen, einschließlich Vermögensfolgeschäden
  • Senkungs-, Erschütterungs- und Grundwasserschäden, soweit für Ihre Tätigkeiten relevant
  • Tätigkeitsschäden an Bestandsbauten bei Umbau und Sanierung
  • Haftung für Nachunternehmer und, falls gewünscht, die Mitversicherung ihrer eigenen Haftung
  • Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung für Maschinen, Betankung und Baustoffe
  • Arbeitsmaschinen wie Bagger und Radlader, soweit nicht zulassungspflichtig
  • Abbruch- und Rückbauarbeiten, wenn Sie diese ausführen

Abgrenzung zu anderen Bauversicherungen

Die Betriebshaftpflicht ist nur ein Baustein der Absicherung am Bau. Schäden am eigenen Bauwerk vor Abnahme deckt die Bauleistungsversicherung, Ihre Maschinen die Maschinen- oder Baugeräteversicherung, die Verantwortung des Bauherrn die Bauherrenhaftpflicht. Wer als Bauunternehmen auch plant, braucht unter Umständen eine Berufshaftpflicht für Planungsfehler. Den Unterschied erklärt die Seite Betriebs- vs. Berufshaftpflicht.

Nachunternehmer und Arbeitsgemeinschaften

Bauunternehmen arbeiten fast immer mit Nachunternehmern, und genau dort entstehen Deckungslücken. Wer haftet, wenn der Subunternehmer einen Schaden verursacht? Muss er eine eigene Versicherung nachweisen? Was gilt in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)? Antworten gibt der Ratgeber Subunternehmer richtig mitversichern. Welche Rolle Verträge und Ausschreibungen spielen, steht in Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Häufige Fragen

Ist eine Betriebshaftpflicht im Baugewerbe Pflicht?

Gesetzlich ist sie für Bauunternehmen in der Regel nicht vorgeschrieben. Faktisch kommen Sie ohne sie kaum an Aufträge: Öffentliche Auftraggeber, Bauträger und Generalunternehmer verlangen fast immer einen Nachweis, oft mit festgelegten Mindestsummen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Bauleistungsversicherung?

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, etwa am Nachbarhaus. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden am entstehenden Bauwerk selbst, etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Baufehler, bevor es abgenommen ist. Beide ergänzen sich.

Und was ist eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht ist die Versicherung des Bauherrn, also Ihres Auftraggebers. Sie deckt seine Verantwortung als Veranlasser des Baus. Ihre eigene Haftung als ausführendes Unternehmen deckt Ihre Betriebshaftpflicht.

Sind Schäden durch Grundwasserabsenkung versichert?

Schäden durch Senkungen, Erschütterungen und Grundwasserabsenkung sind in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder als besonderer Baustein versichert. Wer Tiefbau, Abbruch oder Spezialtiefbau betreibt, sollte diesen Punkt gezielt prüfen.

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