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BetriebsHaftpflichtPilot

Branche: Garten- & Landschaftsbau

Betriebshaftpflicht für Garten- und Landschaftsbauer

Eine Betriebshaftpflicht für den Garten- und Landschaftsbau zahlt, wenn bei Erdarbeiten Leitungen beschädigt werden, ein gefällter Baum Gebäude oder Fahrzeuge trifft, Steine vom Mäher Scheiben zerschlagen oder Pflanzenschutzmittel Schäden verursachen. Für GaLaBau-Betriebe wichtig sind Leitungsschäden im Erdreich, Baumfällarbeiten, Arbeitsmaschinen und die Umweltdeckung.

Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:

Haftungsrisiken im Garten- und Landschaftsbau

GaLaBau-Betriebe arbeiten im Boden, mit Maschinen und an lebenden Bäumen, und haben damit drei typische Schadenquellen. Im Erdreich liegen Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen, die bei Erdarbeiten beschädigt werden können. Motorgeräte schleudern Steine und Äste. Bäume fallen nicht immer in die geplante Richtung. Dazu kommen Dünger, Pflanzenschutzmittel und Kraftstoffe, die bei falscher Anwendung Schäden verursachen.

Typische Schäden im GaLaBau

Diese Schadenfälle sind für Garten- und Landschaftsbauer typisch:

  • Leitung beim Graben beschädigt: Beim Ausheben für eine Terrasse wird eine Stromleitung zum Gartenhaus durchtrennt, beim Nachbarn fällt das Internet aus.
  • Steinschlag: Ein Freischneider schleudert einen Stein gegen eine Fensterscheibe oder ein parkendes Auto.
  • Baum fällt falsch: Bei einer Fällung trifft ein Ast das Dach des Nachbarhauses.
  • Pflanzenschutzmittel: Ein Mittel wird bei Wind ausgebracht und schädigt die Hecke des Nachbarn.
  • Pflaster beschädigt: Beim Rangieren mit dem Minibagger wird eine bestehende Einfahrt beschädigt.
  • Stolperfalle auf der Baustelle: Ein Spaziergänger stürzt in eine ungesicherte Grube.

Wichtige Einschlüsse für GaLaBau-Betriebe

Für den Garten- und Landschaftsbau sollten diese Punkte im Vertrag stehen:

  • Leitungsschäden an unterirdischen Versorgungsleitungen, mit Vermögensfolgeschäden
  • Baumpflege und Baumfällarbeiten, mit Angabe der eingesetzten Technik
  • Arbeitsmaschinen wie Aufsitzmäher, Minibagger und Radlader, soweit nicht zulassungspflichtig
  • Tätigkeitsschäden an bestehenden Anlagen, Wegen und Bauwerken
  • Umwelthaftpflicht und Umweltschaden für Kraftstoffe, Dünger und Pflanzenschutzmittel
  • Winterdienst, falls Sie ihn anbieten
  • Nachunternehmer, wenn Sie Spezialarbeiten wie Baumklettern oder Pflasterarbeiten vergeben

Gartenpflege, Bau und Winterdienst

Viele GaLaBau-Betriebe sind breit aufgestellt: Pflege, Neuanlage, Pflasterbau, Zaunbau, Teichbau, Winterdienst. Jede dieser Tätigkeiten bringt eigene Risiken mit. Damit im Schadenfall keine Diskussion entsteht, sollte die Betriebsbeschreibung alle Leistungen umfassen. Wenn Sie auch Hausmeisterleistungen anbieten, lesen Sie zusätzlich die Seite für Hausmeisterservices.

Bei größeren Projekten wie Außenanlagen für Neubauten arbeiten GaLaBau-Betriebe oft als Nachunternehmer von Bauunternehmen. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Subunternehmer richtig mitversichern.

Häufige Fragen

Sind Baumfällarbeiten in der Betriebshaftpflicht versichert?

Nicht automatisch. Viele Tarife für Garten- und Landschaftsbau schließen die Fällung kleinerer Bäume ein, für größere Bäume, Klettertechnik oder Seilklettertechnik gelten oft eigene Regeln. Wenn Sie Baumpflege und Fällungen anbieten, sollte das ausdrücklich im Vertrag stehen.

Ist der Winterdienst mitversichert?

Wenn Sie Winterdienst anbieten, sollte er als Tätigkeit genannt sein. Beim Winterdienst übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht des Eigentümers. Stürzt jemand auf einer nicht geräumten Fläche, kann das zu einem Personenschaden mit hohen Folgekosten führen.

Sind meine Aufsitzmäher und Minibagger versichert?

Schäden, die Sie mit nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen anderen zufügen, sind in vielen Tarifen über die Betriebshaftpflicht versichert. Zulassungspflichtige Fahrzeuge brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht. Schäden an den Maschinen selbst deckt eine Maschinenversicherung.

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