Branche: Hausmeisterservice
Betriebshaftpflicht für Hausmeisterservices
Eine Betriebshaftpflicht für Hausmeisterservices zahlt, wenn jemand auf einem Weg stürzt, für den Sie den Winterdienst übernommen haben, wenn Sie Schlüssel einer Schließanlage verlieren oder bei Kleinreparaturen fremdes Eigentum beschädigen. Für Hausmeister sind drei Bausteine entscheidend: Winterdienst, Schlüsselverlust und Tätigkeitsschäden bei Reparaturen.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Was Hausmeisterservices besonders macht
Hausmeister übernehmen Pflichten, die eigentlich beim Eigentümer liegen, und damit auch dessen Haftungsrisiko. Wer den Winterdienst für eine Wohnanlage vertraglich übernimmt, ist für geräumte und gestreute Wege verantwortlich. Wer Schlüssel einer ganzen Anlage verwahrt, trägt das Risiko eines teuren Schließanlagenaustauschs. Dazu kommen Kleinreparaturen, Gartenpflege, Treppenhausreinigung und die Kontrolle technischer Anlagen. Die Bandbreite der Tätigkeiten ist groß, und jede sollte versichert sein.
Typische Schäden bei Hausmeisterdiensten
Diese Schadenfälle sind für Hausmeisterservices typisch:
- Glatteisunfall: Ein Bewohner stürzt morgens auf einem nicht gestreuten Weg und bricht sich die Hüfte. Neben den Behandlungskosten werden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert, die Krankenkasse nimmt Rückgriff.
- Generalschlüssel verloren: Der Schlüsselbund mit dem Hauptschlüssel einer Wohnanlage geht verloren. Die Hausverwaltung lässt die Schließanlage austauschen.
- Wasserschaden nach Reparatur: Nach dem Wechsel einer Dichtung am Waschbecken tropft es unbemerkt in die Wohnung darunter.
- Steinschlag beim Rasenmähen: Ein Stein trifft ein parkendes Auto.
- Leiter kippt: Beim Leuchtmittelwechsel im Treppenhaus fällt die Leiter gegen eine Glastür.
Wichtige Bausteine für Hausmeister
Hausmeisterservices sollten auf diese Punkte achten:
- Winterdienst mit Übernahme der Räum- und Streupflicht, einschließlich Personenschäden mit hoher Summe
- Schlüsselverlust mit einer Summe, die zu den verwahrten Schlüsseln passt, auch für Generalschlüssel und Schließanlagen
- Tätigkeitsschäden bei Reparaturen, Pflege- und Reinigungsarbeiten
- Leitungsschäden beim Bohren und Befestigen
- Arbeitsmaschinen wie Aufsitzmäher und Kehrmaschinen
- Mietsachschäden an gemieteten Lager- und Geräteräumen
- Vollständige Tätigkeitsbeschreibung: Gartenpflege, Reinigung, Kleinreparaturen, Winterdienst, Objektkontrolle
Kleinreparaturen und Fachgewerke
Hausmeister dürfen und sollen keine Fachbetriebe ersetzen. Arbeiten an Gas- und Elektroinstallationen sind in der Regel eingetragenen Fachbetrieben vorbehalten und in einer Hausmeister-Betriebshaftpflicht oft ausgeschlossen. Halten Sie Ihre Kleinreparaturen im Rahmen dessen, was im Vertrag steht. Wenn Ihr Angebot wächst, passen Sie den Vertrag an.
Für Einsteiger und Kleingewerbe
Viele Hausmeisterservices starten als Einzelunternehmen oder Nebengewerbe. Worauf es beim ersten Vertrag ankommt, steht im Ratgeber Betriebshaftpflicht für Gründer und Kleingewerbe. Wenn Sie auch Reinigungsaufträge übernehmen, lesen Sie die Seite für Reinigungsfirmen, für Gartenarbeiten die Seite Garten- und Landschaftsbau.
Häufige Fragen
Brauche ich als Hausmeister im Kleingewerbe überhaupt eine Betriebshaftpflicht?
Ja, gerade dann. Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften verlangen fast immer einen Versicherungsnachweis, und ein einziger Sturz auf einem nicht gestreuten Weg kann Forderungen auslösen, die ein kleiner Betrieb nicht tragen kann. Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Wie hoch sollte die Summe für Schlüsselverlust sein?
Das hängt davon ab, welche Schlüssel Sie verwahren. Für einzelne Wohnungsschlüssel reicht eine kleinere Summe. Bei Generalschlüsseln einer großen Wohnanlage, eines Bürogebäudes oder einer Schule kann der Austausch der Schließanlage erheblich teurer werden. Klären Sie mit Ihren Auftraggebern, welche Schlüssel Sie bekommen.
Ich mache auch kleinere Elektro- und Sanitärarbeiten. Ist das versichert?
Nur wenn diese Arbeiten in der Betriebsbeschreibung stehen. Viele Versicherer erfassen typische Hausmeister-Kleinreparaturen, schließen aber Arbeiten aus, die Fachbetrieben vorbehalten sind, etwa Eingriffe in Gas- oder Elektroinstallationen. Klären Sie genau, was Sie anbieten.