Ratgeber
Was tun im Schadenfall? Checkliste für die Betriebshaftpflicht
Im Schadenfall gilt: zuerst weiteren Schaden verhindern und Verletzten helfen, dann alles dokumentieren und den Schaden unverzüglich dem Versicherer oder Ihrem Makler melden. Erkennen Sie keine Schuld an und zahlen Sie nichts eigenmächtig. Ob und in welcher Höhe Sie haften, prüft der Versicherer, und unberechtigte Forderungen wehrt er für Sie ab.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Die ersten Minuten: Schaden begrenzen
Zuerst kommen Menschen, dann die Schadenbegrenzung, erst danach die Formalitäten.
- Erste Hilfe leisten und bei Bedarf Rettungsdienst rufen.
- Weiteren Schaden verhindern: Wasser abstellen, Strom abschalten, Gefahrenstelle absichern, Feuerwehr rufen.
- Den Kunden oder Eigentümer informieren, wenn er nicht vor Ort ist.
Kosten, die Sie zur Schadenminderung aufwenden, etwa einen Notdienst zum Abdichten, übernimmt der Versicherer in der Regel, soweit sie angemessen sind. Sie sind sogar verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Checkliste: dokumentieren
Gute Dokumentation entscheidet oft darüber, wie schnell und in welcher Höhe ein Schaden reguliert wird. Halten Sie fest:
- Fotos und Videos vom Schaden, der Umgebung und möglichen Ursachen, bevor aufgeräumt wird
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Beteiligte und Zeugen mit Namen und Kontaktdaten
- Was genau passiert ist, in eigenen Worten, möglichst zeitnah aufgeschrieben
- Welcher Mitarbeiter gearbeitet hat und an welcher Aufgabe
- Beschädigte Teile aufbewahren, nicht wegwerfen, etwa ein geplatztes Fitting oder ein defektes Bauteil
- Auftrag und Unterlagen zum betroffenen Auftrag bereitlegen: Angebot, Auftragsbestätigung, Abnahmeprotokoll
Was Sie nicht tun sollten
Drei Fehler können Ihren Versicherungsschutz gefährden oder die Regulierung erschweren:
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben. Sagen Sie nicht „Das war unser Fehler, wir zahlen das“ und unterschreiben Sie keine Erklärung, in der Sie Ihre Haftung bestätigen. Ob Sie haften, prüft der Versicherer.
- Nicht eigenmächtig zahlen oder reparieren, ohne Rücksprache. Wenn Sie einen Schaden selbst beheben, kann später schwer nachgewiesen werden, was tatsächlich passiert war.
- Beweise nicht beseitigen. Lassen Sie beschädigte Teile und die Schadenstelle möglichst unverändert, bis der Versicherer entschieden hat, ob ein Gutachter kommt.
Den Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich, also so schnell wie es Ihnen zumutbar ist. Als Kunde von uns melden Sie den Schaden direkt bei uns. Wir leiten ihn an den Versicherer weiter und begleiten die Abwicklung. Ansonsten nutzen Sie die Schadenmeldung Ihres Versicherers. Geben Sie dabei die Dokumentation aus der Checkliste mit, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Kommt später ein Schreiben vom Geschädigten, einem Anwalt oder einem Gericht, leiten Sie es sofort weiter. Bei gerichtlichen Schreiben laufen Fristen.
Wie es weitergeht
Der Versicherer prüft drei Fragen: Liegt ein versicherter Schaden vor? Haften Sie? In welcher Höhe? Dafür kann er einen Gutachter beauftragen oder weitere Unterlagen anfordern. Danach zahlt er berechtigte Ansprüche direkt an den Geschädigten oder wehrt unberechtigte ab. Diese Abwehrfunktion ist ein wesentlicher Teil der Betriebshaftpflicht, mehr dazu auf der Seite Was deckt eine Betriebshaftpflicht ab?
Branchenspezifische Hinweise zum Schadenfall finden Sie zum Beispiel auf den Seiten für SHK-Betriebe und Kfz-Werkstätten.
Häufige Fragen
Darf ich mich beim Kunden für den Schaden entschuldigen?
Ja. Eine Entschuldigung oder das Schildern, was passiert ist, ist kein Schuldanerkenntnis. Vermeiden Sie aber Aussagen wie „Ich übernehme das“ oder „Das zahlt meine Versicherung“ und unterschreiben Sie nichts, was eine Haftung bestätigt.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Die Versicherungsbedingungen verlangen in der Regel eine unverzügliche Meldung, also ohne schuldhaftes Zögern. Melden Sie den Schaden möglichst innerhalb weniger Tage, auch wenn noch nicht alle Details feststehen. Unterlagen können nachgereicht werden.
Kann ich kleine Schäden selbst bezahlen, um meinen Vertrag nicht zu belasten?
Das ist möglich, sollte aber bewusst entschieden werden. Wenn Sie zahlen, ohne den Versicherer einzubeziehen, und sich später herausstellt, dass der Schaden größer ist, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Sprechen Sie vorher mit uns oder Ihrem Versicherer.
Was passiert, wenn der Versicherer die Forderung ablehnt?
Lehnt der Versicherer ab, weil er Ihre Haftung verneint, wehrt er die Forderung für Sie ab, notfalls vor Gericht und auf seine Kosten. Lehnt er ab, weil der Schaden nicht versichert sei, sollten Sie die Begründung prüfen lassen. Als Makler unterstützen wir Sie dabei.