Branche: Kfz-Werkstatt
Betriebshaftpflicht für Kfz-Werkstätten und Kfz-Betriebe
Eine Betriebshaftpflicht für Kfz-Werkstätten zahlt, wenn in Ihrem Betrieb Kunden verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder durch eine fehlerhafte Reparatur ein Unfall verursacht wird. Schäden an Kundenfahrzeugen, an denen Sie arbeiten oder die bei Ihnen stehen, sind dagegen nicht automatisch versichert. Dafür braucht es eine Kfz-Zusatzdeckung bzw. eine Kfz-Handel- und Handwerksversicherung.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Die Besonderheit bei Kfz-Betrieben
Kfz-Werkstätten arbeiten an hochwertigen fremden Sachen, und genau das ist in der normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Schäden an Fahrzeugen, die Ihnen zur Reparatur, Wartung, Pflege oder Aufbewahrung übergeben wurden, sind Tätigkeits- und Obhutsschäden. Ohne eine passende Zusatzdeckung bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Für Werkstätten ist diese Ergänzung deshalb der wichtigste Teil des Versicherungsschutzes.
Der Gesamtverband der Versicherer hat dazu eine Übersicht zum Versicherungsschutz für Kfz-Betriebe veröffentlicht, die die verschiedenen Versicherungsarten erklärt.
Typische Schäden in Werkstätten
Diese Schadenfälle kommen in Kfz-Betrieben typischerweise vor:
- Fahrzeug fällt von der Hebebühne: Ein falsch angesetztes Fahrzeug rutscht von der Bühne und wird schwer beschädigt.
- Lackschaden in der Werkstatt: Beim Schleifen am Nachbarfahrzeug werden Funken auf ein Kundenauto geschleudert.
- Fehler bei der Reparatur: Eine Radmutter ist nicht korrekt angezogen, das Rad löst sich während der Fahrt.
- Motorschaden nach Ölwechsel: Falsches Öl oder eine nicht angezogene Ablassschraube führt zum Motorschaden.
- Kunde stürzt in der Werkstatt: Ein Kunde rutscht auf einer Ölspur aus.
- Altöl gelangt in den Boden: Beim Ablassen läuft Öl in einen Abfluss ohne Abscheider.
- Brand in der Halle: Ein Fahrzeug fängt nach Schweißarbeiten Feuer, mehrere Kundenfahrzeuge werden beschädigt.
Diese Bausteine braucht eine Werkstatt
Für Kfz-Betriebe reicht die Betriebshaftpflicht allein nicht aus. Diese Bausteine gehören zusammen:
- Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden an Dritten, einschließlich Folgeschäden fehlerhafter Reparaturen
- Kfz-Zusatzhaftpflicht bzw. Obhutsdeckung für Schäden an Kundenfahrzeugen in Ihrer Obhut, bei der Arbeit und auf dem Betriebsgelände
- Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung für Öle, Kraftstoffe, Kühl- und Bremsflüssigkeiten
- Versicherung für rote Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Mietsachschäden, wenn die Werkstatt gemietet ist
Viele Versicherer bieten diese Bausteine gebündelt als Kfz-Handel- und Handwerksversicherung an.
Aufbereitung, Reifenservice und Handel
Auch angrenzende Tätigkeiten müssen erfasst sein. Wer Fahrzeugaufbereitung, Smart Repair, Reifeneinlagerung, Klimaservice, Glasreparatur oder Fahrzeughandel anbietet, sollte das in der Betriebsbeschreibung angeben. Bei der Reifeneinlagerung haben Sie zum Beispiel fremde Sachen in Obhut, beim Handel kommt die Produkt- bzw. Verkäuferhaftung hinzu.
Im Schadenfall
Bei Schäden an Kundenfahrzeugen zählt die schnelle Dokumentation. Fotografieren Sie das Fahrzeug und die Situation, notieren Sie Zeitpunkt und Beteiligte und melden Sie den Schaden sofort. Erkennen Sie gegenüber dem Kunden keine Schuld an, bevor die Ursache geklärt ist. Der Ratgeber Was tun im Schadenfall? beschreibt die Schritte.
Häufige Fragen
Warum zahlt die normale Betriebshaftpflicht nicht für Schäden am Kundenfahrzeug?
Weil Schäden an Sachen, an denen Sie arbeiten oder die Sie in Obhut haben, nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen sind. Für Werkstätten ist das Kundenfahrzeug aber der Kern der Arbeit. Deshalb gibt es spezielle Kfz-Zusatzdeckungen, die Schäden an Kundenfahrzeugen in Ihrer Obhut absichern.
Sind Probefahrten versichert?
Unfälle mit Kundenfahrzeugen im Straßenverkehr laufen zunächst über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs bzw. über Ihre Versicherung für rote Kennzeichen. Schäden am Kundenfahrzeug selbst bei einer Probe- oder Überführungsfahrt sind ein eigenes Thema und sollten in der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung geregelt sein.
Ein Kunde hatte nach unserer Bremsenreparatur einen Unfall. Wer zahlt?
Wenn der Unfall auf einen Fehler bei Ihrer Reparatur zurückgeht, haften Sie für die Folgeschäden: Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Fahrzeug selbst über den reparierten Teil hinaus. Die Betriebshaftpflicht prüft die Ursache, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte.