Branche: Ingenieurbüro
Betriebs- und Berufshaftpflicht für Ingenieurbüros
Ingenieurbüros brauchen in der Regel zwei Bausteine: Die Berufshaftpflicht deckt Schäden durch Planungs-, Berechnungs- und Überwachungsfehler. Die Betriebs- bzw. Bürohaftpflicht deckt das allgemeine Risiko des Büros, etwa einen verletzten Besucher oder ein bei der Bestandsaufnahme beschädigtes Bauteil. Viele Versicherer bieten beides in einem Vertrag an.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Zwei Risiken, zwei Bausteine
Ein Ingenieurbüro haftet für zwei sehr verschiedene Dinge: die fachliche Leistung und den Bürobetrieb. Ein Statikfehler, eine falsch dimensionierte Haustechnik oder eine fehlerhafte Bauüberwachung kann hohe Schäden am Bauwerk und reine Vermögensschäden beim Bauherrn verursachen. Das ist das Feld der Berufshaftpflicht. Der Besucher, der im Treppenhaus Ihres Büros stürzt, der Wasserschaden in den gemieteten Büroräumen oder das Messgerät, das auf der Baustelle einen Boden beschädigt, gehören dagegen zur Betriebs- bzw. Bürohaftpflicht.
Fehlt einer der beiden Bausteine, entsteht eine Lücke, die sich erst im Schadenfall zeigt. Den grundsätzlichen Unterschied erklärt die Seite Betriebs- vs. Berufshaftpflicht.
Typische Schäden im Ingenieurbüro
Schäden aus dem Bürobetrieb (Betriebs- bzw. Bürohaftpflicht):
- Ein Bauherr stolpert bei einer Besprechung im Büro über ein Kabel und verletzt sich.
- Bei einer Bestandsaufnahme wird eine Wandverkleidung beim Kunden beschädigt.
- In den gemieteten Büroräumen entsteht ein Wasserschaden durch eine defekte Kaffeemaschine.
- Ein Mitarbeiter verliert einen Schlüssel zum Gebäude des Auftraggebers.
Schäden aus der Fachleistung (Berufshaftpflicht):
- Eine Bewehrung ist zu knapp bemessen, ein Bauteil muss nachträglich verstärkt werden.
- Eine Heizlastberechnung ist fehlerhaft, die Anlage muss umgebaut werden.
- Bei der Bauüberwachung wird ein Ausführungsfehler übersehen.
- Eine falsche Kostenschätzung führt zu einem Vermögensschaden beim Bauherrn.
Worauf Ingenieurbüros achten sollten
Für Ingenieurbüros sind diese Punkte im Vertrag wichtig:
- Berufs- und Bürohaftpflicht lückenlos aufeinander abgestimmt, idealerweise in einem Vertrag
- Ausreichende Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens so hoch wie gesetzlich, von der Kammer oder von Ihren Auftraggebern verlangt
- Tätigkeitsschäden bei Untersuchungen, Messungen und Bauteilöffnungen
- Mietsachschäden an den Büroräumen
- Alle Leistungsbilder in der Betriebsbeschreibung, etwa Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauüberwachung, Gutachten, Energieberatung, SiGeKo
- Nachhaftung: Planungsfehler zeigen sich oft Jahre später. Wie lange nach Vertragsende noch Versicherungsschutz besteht, ist wichtig, wenn Sie das Büro aufgeben oder den Versicherer wechseln.
Pflichtversicherung und Mindestsummen
Für viele Ingenieure ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, die Bürohaftpflicht dagegen nicht. Welche Mindestsummen gelten, ergibt sich aus den Kammer- und Baugesetzen Ihres Bundeslandes und aus den Verträgen mit Ihren Auftraggebern. Mehr dazu im Ratgeber Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht? und zur Summenwahl in Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Digitale Planunterlagen
Pläne, Berechnungen und Projektdaten liegen heute fast ausschließlich digital vor. Gegen Datenverlust oder einen Hackerangriff hilft weder die Berufs- noch die Betriebshaftpflicht. Welche Absicherung Planungsbüros dafür brauchen, erklärt unsere Schwesterseite in Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure.
Häufige Fragen
Ist die Berufshaftpflicht für Ingenieure Pflicht?
Für viele Ingenieure ja, etwa für Beratende Ingenieure, Mitglieder der Ingenieurkammern und bauvorlageberechtigte Ingenieure. Die genauen Regeln und Mindestsummen stehen in den Kammer- und Baugesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Für die Büro- bzw. Betriebshaftpflicht gibt es in der Regel keine gesetzliche Pflicht.
Wir prüfen bei Bestandsaufnahmen Bauteile und öffnen dafür auch mal eine Decke. Welche Versicherung greift bei einem Schaden?
Wenn bei einer Untersuchung vor Ort ein Bauteil beschädigt wird, ohne dass ein Planungsfehler vorliegt, ist das ein Sach- bzw. Tätigkeitsschaden aus dem Betriebsrisiko. Ob er versichert ist, hängt davon ab, ob die Bürohaftpflicht Tätigkeitsschäden bei Untersuchungen einschließt. Klären Sie das, wenn Sie Bauteilöffnungen oder Probeentnahmen durchführen.
Gilt die Berufshaftpflicht pro Projekt oder für das ganze Büro?
Meist gibt es eine Jahrespolice für alle Projekte des Büros. Für große Einzelprojekte verlangen Auftraggeber manchmal eine Objektversicherung mit eigener Summe für genau dieses Bauvorhaben. Beides lässt sich kombinieren.